Verordnung des ASV-Wanfried e.v.
1. Das Hältern der Fische ist im gesetzl. geeigneten Setzkescher erlaubt. (nicht in der Werra)
2. An den Tagen der Hegeangeln besteht 1 Std. vor und 2 Std. nach Ende jeder Veranstaltung Angelverbot,
sowie Angelverbot an alles weiteren Vereinsgewässer.
3. Eingefriedete Grundstücke und frisch eingesäte Uferböschungen dürfen nicht Betreten werden, Kraftfahrzeuge dürfen nur auf festen oder gekennzeichneten Wegen geparkt werden.
Bei Zuwiderhandlung werden 50.- Euro Strafgebühr fällig! Vereinsteich ASV Wanfried.
Es ist ausdrücklich verboten, gemähte Wiesen zu bafahren.
Für die Gewässerstrecke Werra ist das Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern geregelt
im HFISCHG § 15
4. Das Fischen mit Senknetz ist verboten
5. In der Zeit vom 01 Februar bis zum ersten Raubfischangeln darf nicht mit Blinker, Wobbler, Spinnern, sonstigen Kunstködern geangelt werden.
Regelung gilt nur für die Vereinsteiche des ASV Wanfried. Nicht für die Gewässerstrecke Werra.
6. Jugendliche Mitglieder dürfen nur mit 2 Handangeln angeln (Fischart beliebig), sowie keine Reusen auslegen.
7. Erwachsene Mitglieder dürfen mit 3 Handangeln angeln (Fischart beliebig).
8. Eine Handangel darf grundätzlich mit einer Fangvorrichtung (Haken) ausgerüstet sein.
Das gilt beim Angeln mit Schwimmer, Wasserkugel usw. ebenso wie beim Angeln mit Bodenblei.
Zwilling und Drilling gelten als ein Haken und dürfen nur beim Raubfischangeln eingesetzt werden.
Ebenfalls als eine Fangvorrichtung gelten Spinner, Blinker, Wobbler, Schlaufensysteme zum Einhängen von Köderfischen usw.
auch wenn sie mit mehreren Haken, Zwillingen oder Drillingen bestückt sind.
Verboten ist das sogenannte Paternosterangeln (Beihaken)
Verboten ist das Angeln mit lebendem Köderfisch
9. Neue Reusenmarken ab 01.01. 2009 Pflicht pro Reuse 5,00.- Euro Pfand max. zwei Aalreusen ohne Flügel,
jedoch mit Otterkreuz. Bei Abgabe der Reusenmarken wird das Geld zurückerstattet und bei Verlust (nachweisbar)
kostenlos ersetzt. Reusen verbot in der Werra vom 01.10 - 01.03
10. Die Anwendung von Leg- oder Stellangeln, elektrischer oder toxischer Fischfangmethode ist grundsätzlich verboten
Fangbeschränkungen Vereinsteiche
Jahresfang: 5 Hechte Aueteich (ausgen. Veranstaltungen)
Jahresfang: 5 Hechte Vereinsteich (ausgen. Veranstaltungen)
Karpfen Teichform bzw. Zuchtkarpfen keine Schonzeit
Mindestmaß Zander 55 cm
Mindestmaß Hecht 60 cm
Werrastrecke A.S.V. Wanfried
Regenbogenforelle Schonzeit 15.10 - 31.03 Mindestmaß 22cm
Ordnung für den Mitgliedsbeitrag und Arbeitsdienst als pdf : Ordnung für den Mitgliedsbeitrag.pdf